Datum: 24.03.2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für Software as a Service (SaaS) und die Erbringung von zugehörigen IT-
Services(nachfolgend „AVB- SaaS“) regeln den rechtlichen Rahmen für die von der knooing GmbH (nachfolgend „knooing“) angebotene Bereitstellung von Standardsoftware zur Fernnutzung über Telekommunikationseinrichtungen einschließlich der Erbringung von zugehörigen IT-Services. Die Bereitstellung der Standard software(nachfolgend „Software“) als SaaS-Lösung und die Erbringung der zugehörigen IT-Services wird nachfolgend als „SaaS-Service“ bezeichnet.
(2) knooing bietet den SaaS-Service ausschließlich gegenüber Kunden an, die Unternehmer (§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einöffentlich-rechtliches Sondervermögen sind; Bestellungen von Verbrauchern werden von knooing nicht angenommen. Als „Kunde“ wird nachfolgend jedes Unternehmen bezeichnet, welches mit knooing unter Einbeziehung dieser AVB- SaaS einen Vertrag über die Bereitstellung des SaaS-Services abschließt (nachfolgend„SaaS-Vertrag“).
(3) Diese AVB-SaaS und die hierin in Bezug genommenen Dokumente gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen (AGB) des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als knooing ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn knooing in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Leistungserbringung an den Kunden vorbehaltlos beginnt.
(4) Die in diesen AVB-SaaS in Bezug genommenen Dokumente, insbesondere die Produktbeschreibung und das Angebot sind integrale Bestandteile des SaaS-Vertrages.
(5) IndividuelleVereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB-SaaS. Für den Inhalt derartigerVereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. Bestätigung von knooing maßgebend.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB-SaaS nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(7) Die Bestimmungen dieser AVB-SaaS gelten entsprechend für die Bereitstellung der Anwendungsdokumentation sowie die Bereitstellung von Patches, Updates, Upgrades sowie neuer Releases und Versionen der Software an den Kunden im Rahmen derBehebung von Leistungsmängeln.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) An Angebote sieht sich knooing vier (4) Wochen gebunden, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere Frist genannt oder dieses als freibleibend bezeichnet ist.
(2) Der SaaS-Vertrag mit dem Kunden kommt unter Einbeziehung dieser AVB-SaaS zustande, wenn der Kunde die Annahme des Angebotes innerhalb der genannten Bindefrist schriftlich erklärt oder spätestens jedoch mit der Entgegennahme der von knooing auf der Grundlage des dem Kunden unterbreiteten Angebotes erbrachten Leistungen.
§ 3 Leistungserbringung und -umfang, Übergabestelle
(1) knooing stellt dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf den SaaS-Service, insbesondere die Software, mittels Telekommunikationseinrichtungen zuzugreifen und dessen Funktionalitäten zu nutzen. Die Anwendungsdokumentation wird in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
(2) Der SaaS-Service wird in einem Rechenzentrum zur Nutzung und zum Abruf durch den Kunden bereitgestellt. Der SaaS-Service gilt mit Mitteilung von funktionsfähigen Zugangsdaten an den Kunden als betriebsfähig bereitgestellt. Der maßgebliche Leistungsübergabepunkt für den SaaS-Service ist der Router Ausgang des von knooing genutzten Rechenzentrums. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, der Telekommunikationsnetze oder sonstigen Netzwerken nach diesem Leistungsübergabepunkt ist knooing nicht verantwortlich. Die Anbindung des Kunden an Telekommunikationsnetze, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand des SaaS- Vertrages und liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
(3) Der Leistungsumfang des SaaS-Service, insbesondere die Funktionalitäten der Software, die Service Level, die technischen Nutzungsvoraussetzungen und weitere Details zu den Zugriffsrechten sind in der Produktbeschreibung festgelegt. knooing wird den SaaS-Service gegenüber dem Kunden auf der Grundlage der festgelegten Servicequalität erbringen. Die Angaben in der Produktbeschreibung sind nicht als Garantie zu verstehen, soweit diese nichtausdrücklich als solche in der Produktbeschreibung bezeichnet werden.
(4) knooing ist berechtigt, den SaaS-Service an die aktuelle technische Entwicklung oder aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen beiden Leistungen von Unterauftragnehmern oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und in diesem Rahmen die technischen Eigenschaften und Funktionalitäten zu verändern. Soweit eine solche Anpassung den SaaS-Service aus der Sicht des Kunden nicht nur verbessert, sondern hierdurch der in der Produktbeschreibung spezifizierte Leistungsumfang reduziert oder für den Kunden in unzumutbarer Weise geändert wird, hat knooing die Anpassung spätestens sechs (6) Wochen vor ihrer Durchführung dem Kunden schriftlich anzukündigen und dem Kunden eine entsprechend angepasste Produktbeschreibung zu überlassen.
(5) Soweit nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung oder im SaaS- Vertrag vereinbart, schuldet knooing keine weiteren Leistungen, insbesondere keine Installations-,Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen. Weitere Angaben zum SaaS-Service, z.B. in Prospekten, auf Internetseiten oder im Rahmen von mündlichen Präsentationen, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich auch in der Produktbeschreibung oder im SaaS-Vertrag genannt werden.
(6) Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart. knooing kommt mit einer Leistungspflicht erst dann in Verzug, wenn der Kunde knooing zuvor schriftlich abgemahnt und erfolglos eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt hat.
§ 4 Einsatz von Subunternehmern
knooing ist berechtigt, Teile des SaaS-Service ganz oder teilweise durch geeignete Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Soweit knooing Unterauftragnehmer einsetzt und vom Kunden zur Nutzung der Leistungen des Unterauftragnehmers zusätzliche Bedingungen zu befolgen sind (z.B. Lizenz- oder sonstige Drittbedingungen), ist dies in der Produktbeschreibung geregelt. Der Kunde verpflichtet sich, die in der Produktbeschreibung geregelten zusätzlichen Bedingungen einzuhalten.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht zur Nutzung des SaaS-Service im Rahmen des SaaS-Vertrages.
(2) Der Kunde hat nicht das Recht, seine Nutzungsrechte, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von knooing an Dritte zu übertragen oder zu lizenzieren.
(3) Diese Rechte umfassen das Recht zur Nutzung, zur Anpassung und zur Auswertung der genannten Funktionen und Dienstleistungen im Rahmen des Vertragszwecks.
(4) Der Kunde hat das Recht, die Ergebnisse der genannten Funktionen und Dienstleistungen zur Unterstützung seiner eigenen Beschaffungsprozesse und datenbasierten Entscheidungsfindung zu nutzen.
(5) Der Kunde darf den SaaS-Service ins besondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder Dritten zugänglich machen. (6) Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile zu vervielfältigen oder den SaaS-Service zu veräußern, zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. knooing ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.
(7) Der Kunde wird die ihm bzw. seinen Anwendern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, knooing umgehend hiervon zu informieren.
§ 6 Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Bereitstellung des SaaS-Service erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für knooing unentgeltlich erbracht werden. (2) Der Kunde wird knooing schriftlich einen autorisierten Ansprechpartner benennen. Einen Wechsel desAnsprechpartners wird der Kunde knooing schriftlich und rechtzeitig mitteilen.Der benannte Ansprechpartner gilt als bevollmächtigt, rechtsverbindlicheErklärungen für den Kunden abzugeben oder entgegenzunehmen sowie für den Kundenbindende Entscheidungen zu treffen.
(3) Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter des Kunden, die knooing bei der Leistungserbringung unterstützen, insbesondere die Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen erbringen, zu den vereinbarten Zeiten verfügbar sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die ihnen zugeteilten Aufgaben zu erfüllen.
(4) Zu den Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden zählt vor allem, sämtliche Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die für die vereinbarungsgemäße Nutzung des SaaS-Service erforderlich sind. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Kunde insbesondere
(i) die Anbindung an Telekommunikationsnetze, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden für die Nutzung des SaaS-Services erforderlichen IT- Infrastruktur (Hard- und Software, inklusive notwendiger Softwarelizenzen für Drittsoftware) sicherstellen;
(ii) die in der Produktbeschreibung festgelegten technischen Nutzungsvoraussetzungen bereitstellen;
(iii) Störungen bei der Nutzung des SaaS-Service unverzüglich nach Entdeckung an knooing melden;
(iv) bei Störungsmeldungen die aufgetretenen Symptome, die Programmfunktionalität sowie die System- und Hardware Umgebung detailliert beobachten und knooing eine Störung unter Angabe von für die Störungsbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen Anwender, Schilderung der System- und Hardware Umgebung sowie ggf. simultan geladener Drittsoftware, und Unterlagen schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) melden;
(5) knooing bei der Suche nach der Störungsursache unterstützen und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit knooing anhalten. Weitere Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden sind ggf. in der Produktbeschreibung geregelt.
(6) Solange Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist knooing von der betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie knooing auf die jeweilige Mitwirkung und/oder Beistellung angewiesen ist. knooing ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen, die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungs- und Beistellleistungen durch den Kunden entstehen. Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungs- und Beistellleistungen entstehender Mehraufwand von knooing kann von knooing gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Ggf. weitergehende Ansprüche von knooing bleiben unberührt.
§ 7 Drittsoftware
Die im Zusammenhang mit dem SaaS-Service bereitgestellte oder kundenseitig ausgeführte Software enthält möglicherweise Open Source Software oder Free und Open Source Software (nachfolgend „OSS“), für die die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten. Die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber sind gegenüber den Nutzungsrechten des SaaS-Vertrages vorrangig; dies gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse der OSS Lizenzbedingungen. Die OSS und die hierfür geltenden Lizenzbedingungen werden in der Software angezeigt und/oder in den dem Versionsstand der Software beigefügten readme.txt-,notice(s).txt- oder licenses.txt-Dateien aufgeführt; der ggf. bereitzustellendeQuellcode der OSS ist unter einem dort angegebenen Weblink oder auf Anfrageverfügbar. Soweit die Lizenzbedingungen einer OSS wie die GNU Library /LesserGeneral Public License ein Recht zur Bearbeitung für eigene Zwecke und damit verbunden zum Reverse Engineering für die Zwecke der Fehlerbehebung einer auf diese OSS zugreifenden Software erfordern, räumt knooing dies hiermit ein; widersprechende Regelungen des SaaS- Vertrages entfalten insoweit keineGeltung.
§ 8 Schutzrechte Dritter
(1) Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten durch knooing oder durch den von knooing erbrachten, vom Kunden vertragsgemäß genutzten SaaS-Service gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, und die Nutzung des SaaS-Service dem Kunden ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt wird, haftet knooing gegenüber dem Kunden wie folgt, wenn und soweit knooing diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist.
(2) knooing wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) dem Kunden die Möglichkeit zur Nutzung des SaaS-Service verschaffen, oder (ii) den SaaS-Service so ändern, dass das Schutzrecht des Dritten nicht verletzt wird, der SaaS-Service aber im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht, oder (iii) die entrichtete Vergütung für den SaaS-Service für den Zeitraum zurückerstatten, für den dieser nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden kann. Darüber hinaus stellt knooing den Kunden von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten aufgrund einer vertragsgemäßen Nutzung des SaaS-Service sowie von den hierdurch verursachten Kosten der Rechtsverteidigung in den Grenzen der in diesen AVB-SaaS vereinbarten Haftungsbeschränkungen frei.
(3) Der Kunde wird knooing bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen unterstützen. Die Verpflichtungen von knooing gemäß § 4.5 Abs. 2 bestehen nur, soweit der Kunde knooing von der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich schriftlich benachrichtigt, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen knooing vorbehalten bleiben oder nur im schriftlichen Einvernehmen mit knooing geführt werden, der Kunde jede von knooing für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des Kunden, durch eine von knooing nicht voraussehbare Nutzung des SaaS-Service oder dadurch verursacht wird, dass der SaaS-Service vom Kunden oder von durch den Kunden beauftragte Dritte verändert oder zusammen mit nicht von knooing gelieferten Produkten eingesetzt wird, es sei denn, dass eine derartige Schutzrechtsverletzung auch ohne eine solche Nutzung, Änderung oder einen solchen Einsatz verursacht worden wäre.
(4) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. knooing behält sich alle Rechte an Arbeitsergebnissen, Marken, Know-how und sonstigen gewerblichen Schutzrechten vor, die für den SaaS-Service bestehen bzw. die im Zusammenhang mit der Nutzung des SaaS-Services entstehen. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von knooing ist der Kunde nicht berechtigt, knooing und den Einsatz des SaaS- Services öffentlich zu nennen und/oder Arbeitsergebnisse, die unter Nutzung des SaaS-Service erstellt wurden, an Dritte weiterzugeben.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Bereitstellung des SaaS-Service ist im Angebot von knooing geregelt.
(2) Ist für dieBereitstellung des SaaS-Service eine nutzungsunabhängige pauschale Vergütung pro Zeiteinheit (z.B. Monat, Quartal, Jahr) vereinbart, ist diese für die Mindestlaufzeit und für jedes Verlängerungsjahr jeweils insgesamt jährlich im Voraus zur Zahlung fällig. Eine nutzungsabhängige Vergütung wird nachträglich abgerechnet.
(3) Soweit knooing Leistungen erbringt, für die knooing eine gesonderte Vergütung verlangen kann, sind diese nach Aufwand gesondert zu vergüten, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
(4) Alle genannten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichenUmsatzsteuer. Der Kunde hat die Vergütung ohne Abzug von Quellensteuern oderähnlichen Abgaben an knooing zu zahlen.
(5) Alle Rechnungen sind binnen dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(6) Bei veränderten Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder Preiserhöhungen von Unterauftragnehmern ist knooing berechtigt, die Vergütung für den SaaS-Service anzupassen. Eine solche Preisanpassung ist jedoch frühestens zwölf (12) Monate nach Abschluss des SaaS-Vertrages und nur einmal jährlich zulässig. knooing wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs (6) Wochen vor ihremWirksam werden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist sowohl knooing wie der Kunde berechtigt, den SaaS-Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als sieben Prozent (7%) der bisherigen Vergütung ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
(7) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber knooing nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen knooing gerichteter Ansprüche ist ausgeschlossen. Vorgenanntes gilt jedoch nicht imAnwendungsbereich des § 354a HGB.
§ 10 Leistungsmängel
(1) Ein Mangel des SaaS-Service liegt dann vor, wenn dieser nicht den vereinbarten Leistungsumfang aufweist. Der vereinbarte Leistungsumfang des SaaS-Services ergibt sich aus den Festlegungen in der Produktbeschreibung. Soweit keine Vereinbarung zum Leistungsumfang getroffen wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(2) Der Kunde hat knooing Mängel des SaaS-Service unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Sodann ist bei Störungsmeldungen die aufgetretenen Symptome, die Programmfunktionalität sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert zu beobachten und knooing eine Störung unter Angabe von für die Störungsbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen Anwender, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie ggf. simultan geladener Drittsoftware, und Unterlagen schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) zu melden.
(3) Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern und knooing bei der Suche nach der Störungsursache zu unterstützen und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit knooing anhalten.
(4) knooing wird auf eigene Kosten die Ursache eines Mangels ermitteln und den Kunden über den Stand informieren. Führt die Ursachenermittlung zu dem Ergebnis, dass eine Störung des SaaS- Service nicht auf einen von knooing zu vertretenden Mangel zurückzuführen ist, muss knooing die Störung nur beseitigen, wenn der Kunde sich bereit erklärt, die damit verbundenen Kosten zu übernehmen.
(5) knooing kann Mängel des SaaS-Service nach Wahl von knooing durch Beseitigung, Umgehung oder Ersatzbeschaffung beheben. Schließt knooing die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, kann der Kunde knooing eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder den SaaS-Vertrag kündigen; das Recht zur Selbstvornahme des Kunden nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen. Eine Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von knooing verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
(6) Wird die Bereitstellung des SaaS-Service durch Umstände verzögert oder vorübergehend unmöglich, die für knooing auch unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vorhersehbar waren (z.B. Epidemie, Pandemie, Brände, Explosionen, Stromausfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Stürme, Streiks, Embargos, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyber-Terrorismus), ein nicht von knooing zu vertretender Netzwerkausfall) (nachfolgend „höhere Gewalt“), so verlängern sich Leistungsfristen um einen der Dauer des Vorliegens der höheren Gewalt entsprechenden Zeitraum. knooing wird den Kunden über die Unmöglichkeit der Leistungserbringung unverzüglich schriftlich informieren. Besteht die höhere Gewalt über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einhundertachtzig (180) Tagen, steht dem Kunden das Recht zu, den SaaS-Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. In diesem Fall wird der Kunde knooing die vereinbarte Vergütung für den bereits erbrachten SaaS-Service bezahlen; weitergehende gesetzliche Ansprüche von knooing gegen den Kunden bleiben vorbehalten.
(7) Eine sofortige Minderung der laufenden Vergütung für den SaaS-Service ist nur zulässig, soweit die Minderungsforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist; dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, etwaig überbezahlte Beträge nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzufordern.
(8) Soweit in der Produktbeschreibung vereinbart ist, dass der Kunde für den Fall der Nicht-Erfüllung eines Service Level eine pauschalierte Minderung der Vergütung geltend machen kann, ist eine über diese pauschalierte Minderung hinausgehende Minderung der Vergütung für die gleiche Pflichtverletzung ausgeschlossen.
(9) Die Rechte des Kunden wegen Mängeln des SaaS-Service sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von knooing Änderungen am SaaS-Service vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für knooing unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
(10) Erbringt knooing Leistungen bei der Mängelermittlung oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann knooing eine Vergütung nach Aufwand verlangen, wenn das Nicht vorliegen eines Mangels mindestens grob fahrlässig verkannt hat.
§ 11 Haftung
(1) knooing haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Schäden, die eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz begründen sowie für Schäden aufgrund des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet knooing nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung des SaaS-Service, der Freiheit von Rechtsmängeln des SaaS-Service sowie solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung des SaaS-Service ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Im Übrigen ist die Haftung für einfachfahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. § 7 Abs. 1 bleibt unberührt.
(3) Bei der einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch knooing ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schadenbegrenzt. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist der Schaden, den knooing bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder den knooing bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung des SaaS-Service typischerweise zu erwarten sind. § 7 Abs. 1 bleibt unberührt.
(4) Der Haftungsausschluss gemäß diesem Abschnitt erstreckt sich auf alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Dienstleistungen ergeben.
(5) Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich die Haftung der Parteien auf den Betrag, den der Auftraggeber im Rahmen dieser Vereinbarung an den Auftraggeber gezahlt hat.
(6) Einreden und Einwendungen aus dem SaaS-Vertrag stehen knooing auch gegenüber Dritten zu.
(7) Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von knooing.
(8) Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren innerhalb von einem (1) Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft bzw. einer Garantie. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von knooing bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von knooing beruhen.
§ 12 Nutzung eines kostenlosen SaaS-Dienstes
(1) Soweit knooing dem Kunden einen SaaS-Service kostenlos zur Nutzung überlässt, z.B. für einen befristeten Testzeitraum, gelten hierfür die nachfolgenden, abweichendenRegelungen zu Mängelansprüchen - und Haftung:
(2) knooing haftet bei Sachmängeln für unmittelbare Mangelschäden, die dem Kundenentstehen, weil dem Kunden ein Sachmangel des SaaS- Service arglistig verschwiegen wurde und bei Mangelfolgeschäden, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln von knooing beruhen. Eine darüberhinaus gehende Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen.
(3) knooing haftet bei Rechtsmängeln nur für Schäden, die dem Kunden entstehen, weil demKunden ein Rechtsmangel des SaaS-Service arglistig verschwiegen wurde. Eine darüberhinaus gehende Haftung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
(4) knooing haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt jedoch unberührt.
§ 13 Geheimhaltung, Referenzen
(1) Die Parteien verpflichten sich, die ihnen aufgrund des SaaS- Vertrages von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Durchführung des SaaS-Vertrages zu verwenden sowie angemessene Vorkehrungen zu treffen, um die vertraulichen Informationen zu schützen. Das beinhaltet insbesondere, Schutzmaßnahmen in einer Art und Weise zu ergreifen, wie sie zum Schutz eigener vertraulicherInformationen angewendet werden, in jedem Fall jedoch nicht mit geringerer als der angemessenen Sorgfalt.
(2) DieVerpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auf Informationen in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder anderer Form.
(3) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nur an ihre Mitarbeiter oder Beauftragten weitergeben, die zur Kenntnis dieser Informationen benötigt werden und die ebenfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Die Parteien werden gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich einer Auftragsdatenvereinbarung schließen. (5) knooing ist berechtigt, auf die Vertragsbeziehung zum Kunden in geeigneter Form in Broschüren und Publikationen(bspw. Referenzlisten) hinzuweisen. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, wird er knooing entsprechend darauf schriftlich hinweisen.
(6) DieserAbschnitt regelt die Vertraulichkeitsverpflichtungen der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung und bildet einen integralen Bestandteil derselben.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, hat der SaaS-Vertrag eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des auf den Vertragsschluss folgenden vollen Kalenderjahres. Danach verlängert sich der SaaS-Vertrag jeweils um ein (1) weiteres Kalenderjahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungsjahres gekündigt wird.
(2) Jede Partei ist berechtigt, den SaaS-Vertrag jederzeit nach § 314 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen.
(3) Nach Zugang einer Kündigung von knooing oder nach einer Eigenkündigung des Kunden wird der Kunde unverzüglich dafür Sorge tragen, dass seine mit dem SaaS-Serviceverwalteten Daten spätestens bei Beendigung des SaaS-Vertrages gesichert und auf ein System des Kunden migriert werden. Ein nach Beendigung des SaaS-Vertrages für den Kunden notwendiger Übergangszeitraums, um die mit dem SaaS- Service verwalteten Daten zu migrieren, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit knooing. Auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung unterstützt knooing den Kunden im Rahmen der Migration. Nach Ablaufdes vereinbarten Übergangszeitraums wird knooing die Daten des Kundenentsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen löschen.
(4) knooing ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum SaaS-Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen die vertraglichen Pflichten des SaaS- Vertrages, insbesondere Zahlungsverzug, Verletzung des vereinbarten Nutzungsumfangs oder sonstige vereinbarte Bedingungen von knooing Unterauftragnehmern und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn knooing ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird knooing die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und eine Sperrung vorab mit einem angemessenen Vorlauf schriftlich androhen. Im Einzelfall kann eine Sperrung auch ohne vorherige Androhung von knooing vorgenommen werden, um die von knooing mit der Sperrung verfolgten berechtigten Interessen zu wahren, soweit eine vorherige Androhung gesetzlich oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist. Die Sperrung des Zugangs zum SaaS-Service gilt nicht zugleich als Kündigung des SaaS- Vertrages. Die Zugangssperrung ohne Kündigung kann knooing nur für eine angemessene Frist, maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten. Der Anspruch von knooing auf Zahlung der Vergütung für den SaaS-Service bleibt während der Sperrung unberührt bestehen. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
(5) DieserAbschnitt regelt die Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen im Rahmen dieser Vereinbarung und bildet einen integralen Bestandteil derselben.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen von Verträgen einschließlich der Änderung dieser Klausel bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB). Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Schriftformklausel. Die telefonische Übermittlung der betreffenden Erklärungen, insbesondere per E-Mail, ist hierfür nicht ausreichend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden oder sollte dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen dieses Vertrages nicht. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, eine einvernehmliche Regelung zu treffen, die dem sich aus der unwirksamen Bestimmung ergebenden Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt. (4) Diese AVB SaaS und der SaaS-Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit dem SaaS-Vertrag ist München, Deutschland.
§ 1 Allgemeine Datenschutzbestimmungen
(1) Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter und der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der Nutzung des SaaS-Service verantwortlich.
(2) Soweit knooing im Rahmen der Erbringung des SaaS-Service personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird knooing im Auftrag des Kunden tätig. knooing wird die personenbezogenen Daten daher nur im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden die Parteien in einer gesonderten „Vereinbarung über eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag“ festlegen.
§ 2 Besondere Datenschutzbestimmungen
(1) knooing verpflichtet sich, alle übermittelten Daten nur für die vereinbarten Zwecke zuverwenden und sicherzustellen, dass Dritte die Zugriff auf die Daten haben, ebenfalls Datenschutzbestimmungen dieses Vertrags unterliegen.
(3) knooing wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, außer dies ist im Rahmen dieser Vereinbarung oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erforderlich.
§ 3 Sonstige Datenschutzbestimmungen
(1) Sollte im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung des SaaS-Vertrages eine Kommunikation per E-Mail oder eine Nutzung eines Projekt- und Kollaborationsportals erfolgen, wird keine Partei Ansprüche aus dem Umstand herleiten, dass E-Mail-Nachrichten einschließlich Anhängen von Dritten gelesen, verändert, verfälscht werden, verloren gehen oder mit Viren befallen sein können oder dass Informationen aufgrund von geplanten und kommunizierten Wartungsarbeiten an dem Projekt- und Kollaborationsportal nicht verfügbar sein können.
(2) knooing wird den Kunden unverzüglich über jegliche Datenschutzverletzungen informieren, sofern diese Auswirkungen auf die Daten des Kunden haben.
(3) Dieser Abschnitt regelt die Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen im Rahmen dieser
Vereinbarung und bildet einen integralen Bestandteil derselben.
Agreement:
Bezieht sich auf dieses Dokument mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (GTA), einschließlich aller genannten Zeitpläne, Anlagen und Änderungen.
Knooing Plattform:
Die von der knooing GmbH bereitgestellte KI-gestützte Plattform, die IT-Suche, Lieferantensuche und Beschaffungsoptimierung erleichtert.
Nutzer. :
Jede natürliche oder juristische Person, die auf die Plattform zugreift und sie nutzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kunden, Lieferanten und Administratoren.
Lieferant:
Ein Drittanbieter, der IT-Lösungen, Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die auf der Knooing-Plattform aufgeführt oder in diese integriert sind.
KI-Matching-Algorithmus:
Die firmeneigene Technologie für künstliche Intelligenz, die von der Knooing-Plattform verwendet wird, um Kundenbeschaffungsanfragen mit relevanten IT-Anbietern und -Lösungen abzugleichen.
Beschaffungsanfrage:
Eine Anfrage, die von einem Kunden über die Knooing-Plattform eingereicht wird, um geeignete IT-Lösungen oder Lieferanten zu identifizieren.
Open-Source-Software:
Open-Source-Softwarekomponenten anderer Hersteller, die unter Einhaltung der jeweiligen Bedingungen der Open-Source-Lizenz kopiert, verbreitet, verwendet sowie verändert und in modifizierter Form verbreitet werden dürfen.
SaaS (Software als Service):
Bereitstellung der Vertragssoftware auf Servern, die für oder von knooing betrieben werden, ohne dass dem Kunden eine Kopie der Vertragssoftware zur Verfügung gestellt wird.
Service Level Agreement (SLA):
Ein separates Dokument, in dem die vereinbarten Leistungsstandards, Verfügbarkeitsgarantien und Supportstufen der knooing GmbH beschrieben werden.
Abonnement-Modell:
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